Brandschutz - Service Henry Howey
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Häufig gestellte Fragen über Feuerlöscher 1.) Welche Feuerlöscher eignen sich für die Privatwohnung? 2.) Welche Feuerlöscher eignen sich für den Heizungskeller? 3.) Welche gesetzlichen Vorschriften bezüglich Feuerlöscher müssen Firmen beachten? 4.) Welche verschiedenen Arten von Löschmitteln gibt es und wofür sind sie geeignet? 6.) Was bedeutet Löschmitteleinheit (LE)? 7.) Was ist der Unterschied zwischen einem Dauerdruck- und einem Aufladelöscher? 8.) Wie oft muss man einen Feuerlöscher prüfen lassen? 9.) Wie ermittelt man den genauen Zeitpunkt, an dem ein Feuerlöscher geprüft werden muss? 10.) Welche Arbeitsschritte werden bei der Wartung eines Feuerlöschers durchgeführt? 11.) An wen kann man sich wegen einer Feuerlöscher-Wartung wenden? 12.) Sind Feuerlöscher für private Haushalte gesetzlich vorgeschrieben? 13.) Wo kann ich meinen alten Feuerlöscher entsorgen? 14.) Kann man beim Löschen eines brennenden Elektrogerätes mit einem Feuerlöscher einen Stromschlag bekommen? Welche Feuerlöscher eignen sich für die Privatwohnung? Für den Schutz einer Privatwohnung empfehle ich den Kauf eines Schaumlöschers. Schaum ist besonders geeignet, da er als Löschmittel gesundheitsunbedenklich und biologisch abbaubar ist. Er kann im Brandfall gezielt auf den unmittelbaren Brandherd ausgerichtet werden und zieht nicht umliegende Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft, wie dies beispielsweise bei Pulver durch die starke Staubentwicklung der Fall ist. Welche Feuerlöscher eignen sich für den Heizungskeller? Als Löschgerät
für den Heizungskeller empfehle ich Ihnen den Kauf eines 6 kg Pulverlöschers
(in den meisten Fällen ist dies auch gesetzlich vorgeschrieben). Welche gesetzlichen Vorschriften müssen Firmen beachten ?
Wichtige Hinweise zum Thema Feuerlöscher für Firmen Grundsätzlich ist im gewerblichen Bereich nach den gesetzlichen Regelungen jeder, der Personen gegen Entgelt beschäftigt, verpflichtet für den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz zu sorgen. Das heißt in Büros und Gewerberäumen müssen Handfeuerlöscher in bestimmter Anzahl und Bauart, abhängig von Größe und Art der Brandgefahr vorhanden sein. Wenn Sie mir Art und Größe Ihrer Gewerberäume mitteilen, ermittele ich gerne den für Sie vorgeschriebenen Feuerlöscherbedarf und machen Ihnen ein unverbindliches individuelles Angebot. Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir oder füllen Sie das Feuerlöscheranfrage-Formular aus. Sie können sich aber auch selbst vorab über die herrschende Gesetzgebung informieren, indem Sie die unten aufgeführten Texte lesen. Auswahlkriterien für Feuerlöscher Grundlage für die Bereitstellung von Feuerlöschern ist in erster Linie die BGR 133 („Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern") (Ehemals ZH1/201). Grundlegende Auszüge dieser Sicherheitsregeln finden Sie hier. Tragbare Feuerlöscher sollen EG-einheitlich zugelassen werden. Hierfür wurde in Deutschland die bisherige DIN 14 406, Teil 1-4 zurückgenommen und durch die DIN EN 3, Teil 1, 2, 4 und 5 ersetzt. Eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen DIN 14 406 ist die Leistungsbewertung der Feuerlöscher. So gab die DIN 14 406, Teil 2 für bestimmte Löschmittelmengen / Löschergrößen feste Prüfobjekte vor. Eine Information, ob das Prüfobjekt nur knapp oder mit großer Löschmittelreserve erreicht wurde, gibt diese Form der Zulassung nicht. Innerhalb der DIN EN 3 sind nun für eine Löschgröße verschiedene Brandobjekte möglich, so dass nun eine Leistungsbeurteilung jedes Feuerlöschers möglich ist. Diese Leistung eines Feuerlöschers wird auf jedem Gerät für die einzelnen Brandklassen angegeben (z.B. P 6 Rojal = 43 A / 233 B / C). In Abhängigkeit dieser Leistungswerte, des sogenannten Löschmittelratings wird in der BGR 133 die Menge der vorzuhaltenden Feuerlöscher festgelegt, wobei man sich der Rechenhilfsgröße „Löschmitteleinheiten" (LE) bedient. In Abhängigkeit zwischen Raumgröße und Brandrisiko muss eine bestimmte Anzahl von Löschmitteleinheiten zur Verfügung stehen. Diese Löschmitteleinheiten können durch verschiedene Löscher abgedeckt werden solange diese für die vorherrschende Brandklasse geeignet und zugelassen sind. Zur Ermittlung der Löschmitteleinheiten enthält die BGR 133 eine Tabelle mit den jeweiligen Löschmitteleinheiten je Löschmittelrating. Je größer das Löschmittelrating, also je leistungsfähiger der Feuerlöscher ist, desto weniger Feuerlöscher werden benötigt. Diese Berechnung nach BGR 133 entspricht auch der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 (BMA 5.6.1997) sowie der Form 2001 des VDS. Für die Auswahl der Feuerlöscher ist zu berücksichtigen, dass Feuerlöscher mit geringerem Gewicht besser in der Handhabung sind, so dass möglichst Feuerlöscher mit 6 kg eingesetzt werden sollten. Außerdem ist im Hinblick auf Brandfolgeschäden durch Löschmittel der Hinweis aufgenommen worden, dass nach Möglichkeit Wasser bzw. Schaum stets der Vorrang gegenüber anderen Löschmitteln gegeben werden sollte. Die Anbringhöhe der Geräte wird mit 80-120 cm Griffhöhe empfohlen. (Quelle und Copyright by GLORIA®) Welche verschiedenen Arten von Löschmitteln gibt es und wofür
sind sie geeignet? Die vier wichtigsten Löschmittel sind: Pulver, Schaum, Wasser und
Kohlendioxyd (CO2). Pulver Ist
zugelassen für die Brandklassen A, B, und C und ist damit das universellste Löschmittel
mit einer hohen Löschwirkung. Es wird häufig eingesetzt in öffentlichen
Bereichen, bei Autofeuerlöschern, in Heizungskellern und vielen anderen
Einsatzgebieten, bei denen ein möglichst umfassender Schutz gewährleistet
werden soll und die Ursachen des Feuers vielfältig sein können. Der Nachteil
von Pulver ist die starke Staubentwicklung beim Austritt aus dem Löscher. Aus
diesem Grund ist der Einsatz in der Privatwohnung nicht empfehlenswert, da
umliegende, vom Feuer nicht betroffene Einrichtungsgegenstände in
Mitleidenschaft gezogen werden können. Auch für EDV-Anlagen und Arztpraxen
sollte man ein anderes Löschmittel wählen, da der Staub die hochempfindlichen
Geräte im Umfeld beschädigen kann. Schaum Kohlendioxyd Ist zugelassen für Brandklasse B. CO² ist das sauberste Löschmittel, da es rückstandslos löscht. Es eignet sich besonders für den Einsatz in Labors und EDV-Zentren zur Schonung empfindlicher Geräte. Zum Schutz der Privatwohnung ist es nicht empfehlenswert, da es nur für Brandklasse B zugelassen ist und somit für das Löschen von Feststoffbränden nur bedingt geeignet ist. Wasser Ist
zugelassen für Brandklasse A. Wasser ist ein effektives Löschmittel für
Feststoffbrände, zum Löschen von Flüssigbränden ist Wasser aber völlig
ungeeignet, da es zum Beispiel beim Auftreffen auf brennendes Fett eine
explosionsartige Ausbreitung des Feuers verursacht, was zu Verletzungen führen
kann. Was sind Brandklassen? Brandklassen
geben Auskunft über die Eignung eines Feuerlöschers zur Bekämpfung
spezifischer Brandarten Brandklasse
A Was bedeutet Löschmitteleinheit (LE) ? Löschmitteleinheit (LE) ist eine eingeführte Hilfsgröße, die es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscherbauarten zu vergleichen und das Löschvermögen unterschiedlicher Feuerlöscher zu addieren. Beispiel: Ein Verwaltungsbetrieb mit EDV-Bereich und Papierlagerung mit einer Bürofläche von 100 m² benötigt nach der ZH1/201 (Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern) 18 Löschmitteleinheiten. Dieser Bedarf kann mit einer unterschiedlichen Menge oder auch verschiedenen Arten von Feuerlöschern abgedeckt werden und wird ermittelt durch Addition der jeweiligen Löschmitteleinheiten eines Löschers. Der Jockel Pulverlöscher P6 Royal verfügt über 12 LE. Um die geforderten 18 LE abzudecken, kann man also 2 Modelle des Typs P6 Rojal verwenden (2 x 12 = 24 > 18). Bei der Auswahl des richtigen Löschers ist natürlich noch die geforderte Brandklasse zu beachten. Ich ermittele gerne für Ihre Firma die benötigten Löschmitteleinheiten und unterbreiten Ihnen Vorschläge, welche und wie viele Feuerlöscher Sie benötigen. Klicken Sie hier für weitere Informationen.Was ist der Unterschied zwischen einem Dauerdruck- und einem Aufladelöscher? Bei der
Auswahl des Feuerlöschers sieht sich derjenige, der nicht ständig damit zu tun
hat, vor eine große Vielfalt von Typen gestellt. Bei den
qualitativ hochwertigen Löschern, den Aufladelöschern, wird das Gas in
einer besonders dickwandigen Treibmittelflasche bis zur Inbetriebnahme
gespeichert. Die abzudichtende Fläche ist nur sehr klein, und somit kann ein
Nichtfunktionieren durch Undichtigkeiten bei dieser Löscherbauart so gut wie
ausgeschlossen werden. Quelle
Gloria Wie oft muss man einen Feuerlöscher prüfen lassen? Aufladelöscher sind längstens alle zwei Jahre einer äußeren und inneren Prüfung zu unterziehen. Dauerdrucklöscher sind längstens alle zwei Jahre einer äußeren Prüfung zu unterziehen. Darüber hinaus müssen Nassdauerdruckfeuerlöscher längstens alle zwei Jahre und Pulverdruckfeuerlöscher längstens alle vier Jahre zur Prüfung des Feuerlöschmittels und des Behälterinnenraumes geöffnet werden. Sämtliche Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöscher dürfen nur durch Sachkundige nach DIN 14 406 erfolgen. Die Verwendung von durch Zulassung bestätigten Löschmitteln, Treibmitteln und Ersatzteilen ist zwingend erforderlich.Quelle Gloria Wie ermittelt man den genauen Zeitpunkt, an dem ein Feuerlöscher geprüft werden muss? Wenn der Feuerlöscher noch nie einer Wartung unterzogen wurde, befindet sich ein Herstellervermerk mit der Aufschrift "Werksendkontrolle" oder ähnlich auf dem Gerät. Dieses Datum plus zwei Jahre ergibt den fälligen Wartungszeitpunkt. Wenn der Feuerlöscher bereits von einem Prüfdienst gewartet wurde, finden Sie eine Prüfplakette auf dem Gerät, auf der das Prüfdatum angegeben ist. Dieses Datum plus zwei Jahre ergibt den fälligen Wartungszeitpunkt.Welche einzelnen Arbeitsschritte werden bei der Wartung eines Feuerlöschers durchgeführt?
Armatur einsetzen, Feuerlöscher verschließen und
sichern, Schlauch montieren. Instandhaltungsnachweis anbringen. Feuerlöscherhalterung
kontrollieren. Dauerdrucklöscher:
Quelle: Bundesverband Feuerlöschgeräte und -anlagen e.V. An wen kann man sich wegen einer Feuerlöscher-Wartung wenden? In den Gelben Seiten finden Sie unter der Rubrik Brandschutz - Service Feuerlöscherprüfdienste in Ihrer Nähe. Sind Feuerlöscher für private Haushalte gesetzlich vorgeschrieben? Es können von Behörden Auflagen gemacht werden ( z.B. bei Heizöllagerung oder bei Gaslagerung auf dem eigenen Grundstück). Nichts sollte zu der irrigen Auffassung führen, dass kein Schutz nötig ist. Vielmehr sollten Sie in Eigeninitiative oder mit Hilfe eines Fachmanns mögliche Brandgefahren in Ihrer Wohnung abschätzen und für entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen sorgen. Sie können sich hier auf meiner Internetseite umfassend informieren, ich berate Sie auch gerne individuell per Telefon oder E-Mail. Auch Ihre örtliche Feuerwehr kann Sie beraten. Bedenken Sie, dass der richtige Schutz Ihnen und Ihren Mitbewohnern unter Umständen das Leben retten kann. Brandgefahren sind vielfältig, vom defekten Fernseher bis hin zu zündelnden Kindern und im Brandfall sollten Sie gerüstet sein und das richtige Löschwerkzeug zur Hand haben. Beachten Sie hierzu bitte auch meine Informationen über Richtiges Verhalten im Brandfall und meine Empfehlung zur Grundausstattung für den privaten Haushalt.
kann ich meinen alten Feuerlöscher entsorgen? Im allgemeinen werden Feuerlöscher von Firmen, welche Feuerlöscher verkaufen , und warten entsorgt. In einigen Gemeinden werden Abfallratgeber kostenlos verteilt, in denen Sie die zuständige Abgabestelle für die Entsorgung von Feuerlöschern finden.
Kann man beim Löschen eines brennenden Elektrogerätes mit einem Feuerlöscher einen Stromschlag bekommen? Alle angebotenen Feuerlöscher sind zum Löschen von elektrischen Anlagen bis 1000 Volt bei einem Sicherheitsabstand von einem Meter geeignet. Dies ist auch auf jedem Feuerlöscher deutlich vermerkt. Das heißt alle typischen Haushaltsgeräte wie Bügeleisen, Kaffeemaschine usw. können ohne Gefahr bei Einhalten des Mindestabstands gelöscht werden. Ausnahmen stellen hier nur Fernsehgeräte und Computermonitore dar, da hier eine höhere Spannung vorhanden ist. Bei einem Fernseherbrand sollten Sie sofort den Netzstecker ziehen, eine Löschdecke (hierfür empfehlen wir die Gloria Löschdecke) über das Gerät werfen, das Zimmer verlassen, die Türe schließen und die Feuerwehr rufen. Alle Angaben in Zusammenhang mit dieser Site wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Trotzdem kann hierfür keine Haftung übernommen werden. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind grundsätzlich ausgeschlossen. |
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