| | Das sagt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel
und Gaststätten zum Thema Fettbrandlöscher:
Nichts anbrennen lassen -
Gaststätten Gegen Fettbrände hilft nur ein spezieller
Fettbrandlöscher Löschdecken sind nicht geeignet aus Report
3/2004 (Hotels und Gaststätten)
„Das Fettbad in
der Fritteuse hatte sich entzündet“, schreibt der Geschäftsführer eines
Restaurants an die Berufsgenossenschaft. „Mit dem Fettbrandlöscher, dessen Anschaffung Sie
bei der letzten Betriebsbesichtigung angeordnet haben, gelang es mir, den
Brand innerhalb weniger Sekunden zu löschen. Die Feuerwehr musste nur noch
Nachsorgearbeiten leisten. Ich weiß heute, wie wichtig und richtig es ist,
einen speziellen Fettbrandlöscher im Küchenbereich griffbereit zu
haben.“
Betriebe, in denen die Gefahr eines Fettbrandes
besteht, müssen einen speziellen Fettbrandlöscher bereithalten. Man
erkennt den Löscher an der Aufschrift: „Geeignet zum Löschen von Speiseöl-
und Speisefettbränden“. Diese Aufschrift dürfen nur Geräte tragen, die
einen genormten Test bestanden haben.
Löschdecken sind zum Löschen
von Fettbränden völlig ungeeignet. Das ist das Ergebnis umfangreicher
Tests der . Die über eine brennende Fritteuse gestülpten Löschdecken
fingen Feuer und brannten komplett durch.
Auch Feuerlöscher wurden getestet,
und auch hier die Erkenntnis: Viele der Geräte, die zum Löschen von
Fettbränden geeignet sein sollten, waren es nicht. Mittlerweile wurden
spezielle Fettbrandlöscher entwickelt, die Fettbrände sicher und dauerhaft
ablöschen.
Unter keinen Umständen darf man versuchen, einen
Fettbrand mit Wasser zu löschen. Das Wasser würde im heißen Fett
explosionsartig verdampfen. Und das brennende Fett würde aus dem
Fritteusenbecken herausgeschleudert werden.
Beschreibung |
Datei |
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Auszug aus BGR
111 Abs. 3.2.6.20: Brandschutzmaßnahmen an Fritteusen |
PDF-Download (119.00
KB) |
Diesen Text
über Brandschutz haben wir auch in türkischer, griechischer und
chinesischer Sprache aufbereitet. Siehe untenstehenden
PDF-Download.
Beschreibung |
Datei |
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Artikel in
türkischer, griechischer und chinesischer Sprache. |
Download (221 KB) |
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Getestete Geräte
Für die Auswahl von Fettbrandlöschern gibt es jetzt eindeutige
Kriterien
Löschtests der
an brennenden Fritteusen und Fettbackgeräten hatten es gezeigt: Viele
Feuerlöscher, die zum Löschen von Fettbränden geeignet sein sollten,
erwiesen sich als ungeeignet. Die führte daraufhin Gespräche mit
Brandschutzexperten verschiedener Fachrichtungen und mit
Feuerlöscher-Herstellern. Die Experten waren sich einig: Für diese Art von
Bränden sind effektivere Löschmittel und Geräte erforderlich. Jetzt gibt
es solche Feuerlöscher. Auf dem Typenschild ist vermerkt, dass sie zum
Löschen von Fettbränden nachgewiesenermaßen geeignet sind. Sie werden von
allen namhaften Herstellern angeboten.
Ob ein Feuerlöscher
zum Löschen von Fettbränden geeignet ist, kann jetzt in einem genormten
Test nachgewiesen werden. Grundlage für den Eignungs-Nachweis ist eine
neue DIN-Norm*, die im Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen - FB 70 -
erarbeitet und verabschiedet wurde. Nach dieser Norm werden nun seit ca.
einem Jahr Feuerlöscher auf ihre Eignung zum Löschen von Speiseöl- und
Speisefettbränden getestet.
In Tests werden in einem Metallbecken
36 kg Speisefett oder -öl zur Selbstentzündung gebracht. Dann werden mit
dem zu prüfenden Feuerlöscher 3 Löschversuche durchgeführt. In mindestens
2 Fällen muss das Feuer sicher abgelöscht werden. Es darf zu keinen
Rückzündungen kommen.
Geprüfte Geräte
gefordert Die fordert jetzt in allen einschlägigen
Vorschriften: "Zusätzlich zu der Grundausrüstung von Küchen mit
Feuerlöschern müssen zur Bekämpfung von Fettbränden geeignete
Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein, z. B.
- Feuerlöscher mit nachgewiesener Eignung zum Löschen von Fettbränden,
- ab einer Gesamtfüllmenge von 50 Litern eine ortsfeste
Feuerlöscheinrichtung mit einem geeigneten Löschmittel.
Gleiches
gilt für die Ausrüstung von Backstuben, wenn dort ein Fettbackgerät
betrieben wird.
- ASI 9.14/2000 "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in
Küchen"
- ASI 9.30/2001 "Brandschutz im Betrieb"
Mitgliedsbetriebe
erhalten diese ASI-Schriften kostenlos. BGN-Bestell-Fax: 06 21/44
56-34 48
- Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Küchen
(BGR 111, wird zurzeit überarbeitet)
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Der einzig Wahre
Lösch-Erfahrungen bei einem Fritteusenbrand aus Report
1/2002 (Hotels und Gaststätten, Backbetriebe)
Gegen Fettbrände
in Fritteusen und Fettbackgeräten sind Fettbrandlöscher das einzig Wahre.
Diese Erfahrung machten die Mitarbeiter eines Hotels, wie sie uns kürzlich
in dem nachfolgenden Brief mitteilten.
Sehr geehrter Herr
...,
es war eine Situation, wie sie in jeder Küche passieren kann.
Aber in der eigenen Küche rechnet man ja nie damit. Eine unserer
Fritteusen hatte einen defekten Sicherheitsthermostat. Obwohl der Schalter
ausgeschaltet war, arbeitete das Gerät weiter. Die darin befindlichen
Fettreste entzündeten sich schließlich selbst. Die Fritteuse stand in
Flammen.
Die erste Reaktion war der Griff nach der Löschdecke. Ein
Koch und ein zufällig anwesender Techniker versuchten gemeinsam, das Feuer
mit der Decke zu ersticken. Schon nach kurzer Zeit schlugen die Flammen
seitlich an der Decke heraus. Mit dem 6-kg-CO2-Löscher hatten wir auch
nicht mehr Erfolg. Die komplette Ladung Löschmittel haben wir in die
Flammen gejagt. Aber das Feuer flammte nach einiger Zeit wieder in alter
Stärke auf.
Warum wir auf das Naheliegendste nicht gekommen sind,
kann keiner erklären. Wahrscheinlich lag es an der ganzen Hektik. Dass wir
erst einen Tag vorher einen speziellen Fettbrandlöscher gekauft hatten,
fiel uns tatsächlich erst ein, nachdem alle anderen Löschgeräte versagt
hatten. Drei Hübe mit dem Fettbrandlöscher und das Feuer war aus. Wir
staunten nicht schlecht. Auf den Fettbrandlöscher waren wir durch den Film
"Brandheiß“ aufmerksam geworden, den einer unserer Mitarbeiter von einer
Schulung bei der BGN mitgebracht hatte.
FILM "BRANDHEISS" |
Der Film zeigt
und kommentiert die Wirkung verschiedener Löschversuche bei
brennenden Fritteusen und Fettbackgeräten. Der Film kostet 20,25
€ + 2,25 € Versand und Porto und kann bei der BGN,
Geschäftsbereich Prävention, bestellt werden. Fon 06 21/44 56-34
22 Fax 06 21/44 56-34 02 |
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